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Was
Mütter und Väter tun können, wenn ihr
Kind sexuell mißbraucht wurde
"Was
mach' ich bloß, wenn was passiert ist?"
Die
Vorstellung, die eigene Tochter oder der Sohn könnte
sexuell mißbraucht werden, ist schrecklich.
Man möchte am liebsten garnicht daran denken.
Viele Eltern werden bei diesem Gedanken auch wütend,
sagen "den Kerl würde ich umbringen" oder
"sofort zur Polizei". Das ist verständlich.
In
der ersten Verwirrung werden aber oft Schritte unternommen,
die für die betroffenen Mädchen und Jungen
nicht unbedingt hilfreich sind und die Eltern vielleicht
später bereuen.
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Deshalb
einige Hinweise, die Ihnen als Mutter oder Vater helfen
können, wenn Ihr Kind sexuell mißbraucht wurde:
Glauben
Sie dem Mädchen oder Jungen, daß der sexuelle
Mißbrauch wirklich geschehen ist. Dies ist für
das Kind die wichtigste Unterstützung.
Geben
Sie dem Kind ausdrücklich und wiederholt die Erlaubnis,
über das Erlebte zu sprechen.
Versuchen
Sie, ruhig zu bleiben, auch wenn dies sehr schwer
fällt Viele Mädchen und Jungen leiden darunter,
daß sie ihren Eltern Kummer bereiten und erzählen
nicht weiter oder nehmen ihre Aussage zurück, wenn
sie spüren, daß ihre Erzählungen Angst,
Panik oder Bestürzung auslösen. Für Sie ist
diese Situation eine große Belastung. Sprechen Sie
mit Menschen, bei denen Sie Ihre Wut und Ihren Schmerz äußern
können. Das hilft Ihnen selbst und Sie können
ruhiger mit Ihrem Kind sprechen.
Viele
betroffene Mädchen und Jungen empfinden Schuldgefühle,
wenn sie mißbraucht wurden. Nehmen Sie auch diese
Gefühle ernst, aber sagen Sie dem Kind ausdrücklich,
daß allein der Täter die Verantwortung für
das Geschehen trägt.
Wenn
der sexuelle Mißbrauch schon länger gedauert
hat, machen Sie dem Kind keine Vorwürfe, weil
es bisher geschwiegen hat. Sagen Sie, daß Sie froh
sind, jetzt davon zu hören.
Vielleicht
haben Sie den Wunsch zu trösten, indem Sie sagen: "Ach,
war doch alles nicht so schlimm, ist ja vorbei."
Den
Mädchen und Jungen hilft es nicht, wenn wir das Geschehene
herunterspielen oder - das Gegenteil - es aufbauschen, es
hilft ihnen, wenn ihr Empfinden ernstgenommen wird.
Nehmen
Sie sich viel Zeit und hören Sie genau zu.
Ermutigen
Sie das Mädchen oder den Jungen, über das zu reden,
was vorgefallen ist, aber bohren Sie nicht nach. Überlassen
Sie es dem Kind,was es wann erzählen will.
Sagen
Sie Ihrer Tochter oder Ihrem Sohn, daß es Unrecht
war, was der Täter getan hat aber drängen
Sie ihr/ihm nicht Ihre eigenen Gefühle auf.
Erkundigen
Sie sich nach den Drohungen des Täters und versuchen
Sie, diese zu entkräften, um dem Kind Angst zu nehmen.
Sorgen
Sie dafür, daß das Mädchen oder der Junge
nicht weiter mißbraucht wird.
Informieren
Sie sie/ihn über das weitere Vorgehen.
Und:
Trösten Sie Ihr Kind und zeigen Sie, daß
Sie es genauso lieb haben wie immer.
Vielleicht
sind Sie gerade als Vater unsicher, wie Sie mit Ihrer Tochter
oder Ihrem Sohn umgehen sollen, wenn sie/er sexuell mißbraucht
wurde. Hat sie/er jetzt Angst vor Männern? Mag sie/er
jetzt noch meine Zärtlichkeiten? Wie verhalte ich mich
richtig, wie helfe ich meinem Kind am besten?
Ziehen
Sie sich nicht von Ihrem Kind zurück es könnte
sonst glauben, daß Sie es nun nicht mehr mögen,
aber achten Sie genau darauf, wie es reagiert und richten
Sie sich ganz nach den Bedürfnissen des Kindes.
Es
kann vorkommen, daß Mädchen oder Jungen versuchen,
den Vater so zu berühren, wie sie es beim sexuellen
Mißbrauch erfahren haben. Ziehen Sie hier klare
Grenzen, ohne böse zu werden. Sagen Sie, daß
Sie sie/ihn sehr lieb haben und gerne schmusen oder kuscheln,
aber daß Sie so nicht berührt werden wollen.
Wenn ein Kind solche sexualisierten Verhaltensweisen zeigt,
ist das eine Folge des sexuellen Mißbrauches. Darauf
einzugehen, hieße, das Kind nochmals zu mißbrauchen.
Und
wie geht es weiter?
Falls
Sie eine Anzeige in Erwägung ziehen, können Sie
das auch noch nach Tagen oder Wochen tun. Sie haben Zeit,
alles reiflich zu überlegen und sich danach zu richten,
wie es Ihrer Tochter oder Ihrem Sohn geht.
Übereilen
Sie nichts.
Mittlerweile
gibt es eine Reihe von Beratungsstellen. Bei den jeweiligen
Gleichstellungsstellen, Frauenbeauftragten und Jugendämtern
der Stadt- oder Kreisverwaltung erfahren Sie, wo es in Ihrer
Umgebung eine solche Beratungsstelle gibt. In einer Beratungsstelle
finden Sie Hilfe und Verständnis in Ihrer Situation.
Mit den Fachleuten können Sie abklären, welche
Hilfe am geeignetsten ist für Ihre Tochter oder Ihren
Sohn: Suchen Sie sich zuerst Rat und Unterstützung
bei einer Beratungsstelle.
Ist
eine Untersuchung bei einer Ärztin oder einem Arzt
notwendig?
Eine
ärztliche Untersuchung kann belastend für das
Kind sein. Oft ist sie überflüssig, weil der sexuelle
Mißbrauch keine körperlichen Spuren hinterlassen
hat. Für manche Kinder hingegen ist es wichtig zu erfahren,
daß sie gesund geblieben sind.
Ist
eine Anzeige bei der Polizei sinnvoll?
Auch
eine polizeiliche Vernehmung und die eventuelle nochfolgende
Gerichtsverhandlung können für das betroffene
Mädchen oder den Jungen belastend werden. Es muß
deshalb im Einzelfall zusammen mit der Beraterin oder dem
Berater geprüft werden, ob eine Anzeige Sinn macht,
wie das Kind dies verkraften wird und welche anderen Möglichkeiten
des Schutzes noch gegeben sind.
Wenn
Sie sich für eine Anzeige entscheiden,
wird
Ihnen die Beratungsstelle Möglichkeiten aufzeigen,
wie Sie die Belastungen für das Kind und sich selbst
in Grenzen halten können, z.B. durch die Einschaltung
einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwaltes mit
Erfahrung in diesem Bereich.
Braucht
Ihre Tochter oder Ihr Sohn therapeutische Hilfe?
Es
hilft Ihnen sicher, von einer Fachfrau oder einem Fachmann
zu hören, wie diese die Situation Ihres Kindes einschätzen.
Wenn es nötig ist, werden Sie hier auch therapeutische
Hilfe erhalten und an entsprechende TherapeutInnen weitervermittelt
werden.
Und
denken Sie auch an sich: Es ist sehr schmerzhaft für
eine Mutter oder einen Vater zu wissen, daß eine nahestehende
Person, vielleicht sogar der eigene Vater, Bruder oder Freund
ihr Kind sexuell mißbraucht hat. Versuchen Sie nicht,
ganz allein damit fertig zu werden, lassen Sie sich helfen.
Liebe
Mütter, eine besonders belastende und schockierende
Situation ist es, wenn eine Mutter erfährt, daß
der eigene Partner, mit dem sie zusammenlebt, die Tochter
oder den Sohn mißbraucht hat.
Meist
erfährt die Frau davon durch eine außenstehende
Person, denn der Täter hat das Kind, gerade gegenüber
der Mutter, zum Schweigen gezwungen. Diese Nachricht ist
ein furchtbarer Schlag. Oft ist die Mutter wie gelähmt,
sie kann nichts denken und nichts tun.
Alles
in ihr sagt:
"Das
kann einfach nicht wahr sein. Ich glaub' es nicht!"
In
dieser Situation liegt es für viele Mütter nahe,
der Person, die sie informiert hat, nicht zu glauben. Selbst
wenn das Mädchen oder der Junge alles bestätigt,
kann sie es oft nicht fassen.
Viele
Mütter aber glauben ihren Kindern und machen sich dann
schreckliche Vorwürfe, obwohl sie von dem sexuellen
Mißbrauch nichts wußten. Sie wollen sich von
ihrem Partner trennen, weil ihnen klar ist, daß nur
eine räumliche Trennung die Sicherheit des Kindes gewährleistet,
denn der Täter mißbraucht in der Regel immer
weiter, auch wenn er hoch und heilig das Gegenteil verspricht.
Oft
leugnet er auch die Tat ab, sagt, das Kind habe alles erfunden
oder gibt dem Mädchen oder Jungen die Schuld.
Meistens
wird er nicht freiwillig die Wohnung verlassen und einer
räumlichen Trennung zustimmen. Verständlicherweise
scheut sich die Mutter oft, eine Strafanzeige zu erstatten,
da sie nicht in dieser Weise gegen den eigenen Partner vorgehen
will. Auch die Mädchen und Jungen wollen zwar, daß
der sexuelle Mißbrauch aufhört, aber wollen meist
nicht, daß der Vater ins Gefängnis kommt, weil
sie sich dann schuldig fühlen.
Damit
hat er ja häufig gedroht.
Aber
auch außerhalb einer Strafanzeige haben Mütter
verschiedene Möglichkeiten, ihre Töchter und Söhne
zu beschützen:
Zuerst
einmal sollte jede Mutter eine Beratungsstelle aufsuchen
die sie in ihren Gefühlen ernst nimmt und Unterstützung
in dieser Situation bietet. Sie braucht jetzt Trost und
Rückenstärkung für sich selbst - und
Hilfestellung für das weitere Vorgehen:
So
kann sie einen Antrag beim Familiengericht stellen, daß
der Partner die gemeinsame Wohnung verlassen muß.
Ebenso kann sie das alleinige Sorgerecht und/oder Aufenthaltsbestimmungsrecht
für ihre Tochter oder ihren Sohn erwirken.
Zusätzlich
ist es möglich, daß das Familiengericht auf Antrag
der Mutter ein Umgangs- und Kontaktverbot ausspricht. Damit
ist dem Vater untersagt, mit dem Kind auch außerhalb
der Wohnung, auf der Straße oder in der Schule, Kontakt
aufzunehmen. Es sollte geprüft werden, ob dieses Umgangsverbot
auch die Geschwister mit einbeziehen muß, weil viele
Täter, nachdem der sexuelle Mißbrauch an einem
Kinder unterbunden wurde, nun versuchen, die Geschwister
zu mißbrauchen.
Bei
diesen Schritten kann sich die Mutter auch von einer erfahrenen
Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter des Jugendamtes beraten
und unterstützen lassen. Auf jeden Fall ist es ratsam,
eine mit diesem Thema vertraute Anwältin (Anwalt) hinzuzuziehen,
um auf eventuell auftretende Schwierigkeiten bei Gericht
vorbereitet zu sein.
Falls
die Mutter nicht über genügend Geldmittel verfügt,
kann Prozeßkostenhilfe beantragt werden. Überdies
finanzieren Opferhilfeorganisationen wie der Weiße
Ring in bestimmten Fällen eine anwaltliche Vertetung.
Diese Maßnahmen sollten schnell erfolgen, um die Sicherheit
des Mädchens oder Jungen zu gewährleisten.
Danach
kann sich die Mutter mit ihrer Beraterin Zeit nehmen, um
zu klären, was weiter geschehen soll. Vor allem braucht
sie Zeit, mit ihren Verletzungen fertig zu werden und sich
in ihr neues vielleicht auch schwieriges Leben einzugewöhnen.
Vielen Müttern tut es gut, eine Selbsthilfegruppe für
betroffene Mütter zu besuchen, um sich mit anderen
Frauen in der gleichen Lage auszutauschen.
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