|
User, die im
Internet auf kinderpornografische Inhalte stoßen, sollten
die nächste Polizeidienststelle oder das zuständige Landeskriminalamt
informieren. Die Beamten benötigen jedoch ganz bestimmte Informationen
- je nach Fundort.
1. WWW: Die Webadresse notieren oder - um Tippfehler zu vermeiden
- kopieren und ins Meldeformular einsetzen. Falls auf dem betreffendem
Server Angaben über den Betreiber zu finden sind, diese ebenfalls
angeben. War ein Passwort nötig, um auf diese Seite zu gelangen,
auch dieses unbedingt nennen.
2. Newsgroups:
Den Newsserver angeben, außerdem die Bezeichnung der Newsgroup,
den Namen der fraglichen Datei sowie genaue Uhrzeit des Fundes.
3. Chat-Foren:
Den Ort angeben (zum Beispiel den IRC-Server) und den Namen des
Chatforums. Wichtig für die Polizei sind auch das Pseudonym
(Nick) und die E-Mail-Adresse, der genaue Wortlaut nd die exakte
Uhrzeit, zu der der Dialog stattgefunden hat.
Wichtig: Nur Zufallsfunde melden, niemals Privatpolizist spielen.
Anschließend möglichst alle Informationen vom eigenen
Rechner löschen, auch den Cache nicht vergessen. Es hat schon
Fälle gegeben, in denen Hinweisgeber selbst ins Fadenkreuz
der Ermittlungen geraten sind.
Strafen: Welche Strafen drohen bei Herstellung, Handel oder Besitz
von Kinderpornografie?
"Wer ein Kind für pornografische Zwecke sexuell missbraucht,
muss mit Haftstrafen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren rechnen,
in schweren Fällen mit mindestens einem Jahr. Für die
Verbreitung von kinderpornografischem Material sieht der Gesetzesgeber
drei Monate bis fünf Jahre Haft vor, bei gewerbsmäßigem
Handel sechs Monate bis zehn Jahre. Der Besitz von Kinderpornografie
wird mit einer Geldstrafe oder Freiheitsentzug bis zu einem Jahr
geahndet.
Quelle: Com!online
9/2202
|