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Beispiele
zur Familienpflege und Haushaltshilfe
01. Eine alleinerziehende
Mutter mit drei Kindern im Alter von fünf,sieben und dreizehn
Jahren. Das jüngste Kind erkrankt schwer, es muß Vormittags
betreut werden.Eine Arbeitsfreistellung zur Pflege des Kindes
ist der Mutter nicht möglich, es droht der Arbeitsplatzverlust.
In diesem Fall kommt die Haushaltshilfe
in Frage. Das Kind ist erkrankt.
Es liegt also eine Erkrankung vor, die die Notsituation hervorgerufen
hat. Daher wird ein Antrag auf Haushaltshilfe mit einem entsprechenden
ärztlichen Attest des Arztes bei der zuständigen Krankenkasse
gestellt.
Die Haushaltshilfe wird (wenn genehmigt) nur für die Zeit
der Abwesendheit der Mutter sein, also nur so lange sie bedingt
durch ihre Arbeit dem Haushalt fern bleibt.
02. Eine Studentin
absolviert ihre Abschlußprüfungen. Der vierjährige
Sohn muß nach einem Sturz strenge Bettruhe einhalten und
beschäftigt werden.Durch die Prüfungsvorbereitung ist
die Mutter dazu nicht ausreichend in der Lage.
03. Eine Mutter
mit zwei Kindern (8 Jahre und 14 Jahre) ist durch ihre seelische
Verarbeitung einer posttraumatischen Belastungstörung nicht
in der Lage die Kinder angemessen zu versorgen.
Der Ehemann kann auf Grund der geringen finanziellen Rescourcen
nicht von der Arbeit fern bleiben.
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