Familienpflege
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Nein!!! - Gemeinsam gegen Kindesmissbrauch
 

Beispiele zur Familienpflege und Haushaltshilfe

01. Eine alleinerziehende Mutter mit drei Kindern im Alter von fünf,sieben und dreizehn Jahren. Das jüngste Kind erkrankt schwer, es muß Vormittags betreut werden.Eine Arbeitsfreistellung zur Pflege des Kindes ist der Mutter nicht möglich, es droht der Arbeitsplatzverlust.

In diesem Fall kommt die Haushaltshilfe in Frage. Das Kind ist erkrankt. Es liegt also eine Erkrankung vor, die die Notsituation hervorgerufen hat. Daher wird ein Antrag auf Haushaltshilfe mit einem entsprechenden ärztlichen Attest des Arztes bei der zuständigen Krankenkasse gestellt.
Die Haushaltshilfe wird (wenn genehmigt) nur für die Zeit der Abwesendheit der Mutter sein, also nur so lange sie bedingt durch ihre Arbeit dem Haushalt fern bleibt.

02. Eine Studentin absolviert ihre Abschlußprüfungen. Der vierjährige Sohn muß nach einem Sturz strenge Bettruhe einhalten und beschäftigt werden.Durch die Prüfungsvorbereitung ist die Mutter dazu nicht ausreichend in der Lage.

03. Eine Mutter mit zwei Kindern (8 Jahre und 14 Jahre) ist durch ihre seelische Verarbeitung einer posttraumatischen Belastungstörung nicht in der Lage die Kinder angemessen zu versorgen.
Der Ehemann kann auf Grund der geringen finanziellen Rescourcen nicht von der Arbeit fern bleiben.