Familienpflege
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Nein!!! - Gemeinsam gegen Kindesmissbrauch
 

Die Leistungen der ambulanten Familienpflege

Da die meisten Fachkräfte für Familienpflege Frauen sind, verwende ich hier im Text stets die weibliche Form!

Die ambulante Familienpflege ist eine fachlich gezielt eingesetzte Hilfe, die in den Haushalten der betroffenen Familien erfolgt.
Man kann von "professionellem Alltagsmanagement" sprechen. Fachkräfte bieten in Absprache mit der Familie konkrete Unterstützung zur Bewältigung des Alltags an und erhalten oder fördern so die Selbsthilfekräfte der Familie.

Zu den Arbeitsinhalten zählen:
Pädagogische Betreuung der Kinder einschließlich Säuglingspflege, Pflege von erkrankten Familienangehörigen, Erledigung der alltäglichen Hausarbeit,Hilfestellung bei der Inanspruchnahme weiter notwendigen Leistungen.

-Pädagogische Betreuung:
Dazu gehören die Betreuung der Kinder in Absprache mit den Eltern, die Versorgung von Neugeborenen, die Sicherstellung des Kindertagesstätten- oder Schulbesuchs und ggf. die Begleitung zu notwendigen medizinischen, therapeutischen oder sportlichen Maßnahmen;
Hausaufgabenbetreuung, Spiele, Gespräche, Anregungen zur Freizeitgestaltung,Aufrechterhaltung sozialer Kontakte etc.

-Grundpflege (erkrankter Personen)
Hierzu zählen die Umsorgung erkrankter Personen sowie Krankenbeobachtung und - wenn nötig - Zubereitung und Darreichung spezieller Kostformen; des weiteren die Pflege des Neugeborenen und der Wöchnerin.
Die Betreuung erstreckt sich auf Bereiche, die weder von einer Krankenschwester oder einer Hebamme noch von einem Arzt durgeführt werden müssen. Die Kooperation mit Fachpersonal ist selbstverständlich.

-Haushaltsmanagement:
Es beinhaltet alle Tätigkeiten, die die notwendige Weiterführung des Haushaltes betreffen, z.B. Einkaufen (unter Berücksichtigung des Haushaltsbudgets), Kochen, incl. Zubereitung von Schon -und Diätkost, Wäschepflege, kurz -oder langfristige Wirtschaftsplanung. Die täglich erforderlichen Verrichtungen erfolgen ggf. unter Einbeziehung und Anleitung von Familienangehörigen.

-Weitere Hilfen / Beratungsleistungen:
Die Fachkräfte können Beratung zu weiteren istitutionellen Hilfen und Angeboten geben, wie beispielsweise:
-Schuldnerberatung
-Drogenberatung
-Hilfen bei Gewalt und Mißbrauch
-therapeutische Angebote

Auf Wunsch leisten Familienpflegerinnen Hilfe bei der Vermittlung und Kontaktaufnahme zu den Beratungsstellen und bei der Ausführung der notwendigen Antragsformalitäten.

Familienpflegerinnen arbeiten selbständig in fremden Haushalten, in unterschiedlichsten Familientypen mit verschiedenen Erziehungsstilen, Anspruchsniveaus und Haushaltsbudgets.

Der Zeitrahmen richtet sich nach Bedarf un Notsituation. Er kann sich über Stunden, Tage, Wochen oder Monate erstrecken. Die selbstverantwortliche Tätigkeit mit wechselnden Arbeitsbedingungen stellen hohe Anforderungen an die Fachkraft. Die Qualität der Leistung wird durch ausgebildetes Personal gewährleistet.
Familienpflegerin ist ein staatlich anerkannter Beruf !

Die Kosten für Familienpflegeeinsätze werden von den zuständigen Jugendämtern,den gesetzlichen Krankenkassen, der Pflegeversicherung oder privat getragen.
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