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Die Leistungen
der ambulanten Familienpflege
Da die meisten
Fachkräfte für Familienpflege Frauen sind, verwende
ich hier im Text stets die weibliche Form!
Die ambulante
Familienpflege ist
eine fachlich gezielt eingesetzte Hilfe, die in den Haushalten
der betroffenen Familien erfolgt.
Man kann von "professionellem Alltagsmanagement" sprechen.
Fachkräfte bieten in Absprache mit der Familie konkrete
Unterstützung zur Bewältigung des Alltags an und erhalten
oder fördern so die Selbsthilfekräfte der Familie.
Zu
den Arbeitsinhalten zählen:
Pädagogische Betreuung der Kinder einschließlich Säuglingspflege,
Pflege von erkrankten Familienangehörigen, Erledigung der
alltäglichen Hausarbeit,Hilfestellung bei der Inanspruchnahme
weiter notwendigen Leistungen.
-Pädagogische
Betreuung:
Dazu gehören die Betreuung der Kinder in Absprache mit den
Eltern, die Versorgung von Neugeborenen, die Sicherstellung des
Kindertagesstätten- oder Schulbesuchs und ggf. die Begleitung
zu notwendigen medizinischen, therapeutischen oder sportlichen
Maßnahmen;
Hausaufgabenbetreuung, Spiele, Gespräche, Anregungen zur
Freizeitgestaltung,Aufrechterhaltung sozialer Kontakte etc.
-Grundpflege
(erkrankter Personen)
Hierzu zählen die Umsorgung erkrankter Personen sowie Krankenbeobachtung
und - wenn nötig - Zubereitung und Darreichung spezieller
Kostformen; des weiteren die Pflege des Neugeborenen und der Wöchnerin.
Die Betreuung erstreckt sich auf Bereiche, die weder von einer
Krankenschwester oder einer Hebamme noch von einem Arzt durgeführt
werden müssen. Die Kooperation mit Fachpersonal ist selbstverständlich.
-Haushaltsmanagement:
Es beinhaltet alle Tätigkeiten, die die notwendige
Weiterführung des Haushaltes betreffen, z.B. Einkaufen (unter
Berücksichtigung des Haushaltsbudgets), Kochen, incl. Zubereitung
von Schon -und Diätkost, Wäschepflege, kurz -oder langfristige
Wirtschaftsplanung. Die täglich erforderlichen Verrichtungen
erfolgen ggf. unter Einbeziehung und Anleitung von Familienangehörigen.
-Weitere Hilfen
/ Beratungsleistungen:
Die Fachkräfte können Beratung zu weiteren istitutionellen
Hilfen und Angeboten geben, wie beispielsweise:
-Schuldnerberatung
-Drogenberatung
-Hilfen bei Gewalt und Mißbrauch
-therapeutische Angebote
Auf Wunsch leisten Familienpflegerinnen Hilfe bei der Vermittlung
und Kontaktaufnahme zu den Beratungsstellen und bei der Ausführung
der notwendigen Antragsformalitäten.
Familienpflegerinnen
arbeiten selbständig in fremden Haushalten, in unterschiedlichsten
Familientypen mit verschiedenen Erziehungsstilen, Anspruchsniveaus
und Haushaltsbudgets.
Der Zeitrahmen
richtet sich nach Bedarf un Notsituation. Er kann sich über
Stunden, Tage, Wochen oder Monate erstrecken. Die selbstverantwortliche
Tätigkeit mit wechselnden Arbeitsbedingungen stellen hohe
Anforderungen an die Fachkraft. Die Qualität der Leistung
wird durch ausgebildetes Personal gewährleistet.
Familienpflegerin ist ein staatlich anerkannter Beruf !
Die Kosten
für Familienpflegeeinsätze werden von den zuständigen
Jugendämtern,den gesetzlichen Krankenkassen, der Pflegeversicherung
oder privat getragen.
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