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Einleitung
Die ambulante
Familienpflege ist eine große Entlastung für Familien
mit Kind, bzw Kindern unter 14 Jahren. Leider ist diese soziale
Form von Familienentlastung in schwierigen Situationen in Bezug
zu anderen sozialen Angeboten wenig bekannt.
Zum einen durch fehlende Publikation dieser Möglichkeit und
zum anderen durch mangelndes Wissen der Hausärzte dies zu
verordnen.
Auf den folgenden Seiten möchte ich Euch aufzeigen was Familienpflege
ist und welche Voraussetzungen vorliegen müssen.
Gesetzliche
Grundlagen für Familienpflege
Folgende gesetzlichen Grundlagen liegen für eine Familienpflege
(Haushaltshilfe) vor:
§20 SGB VIII (Sozialgesetzbuch Achtes Buch / Kinder - und
Jugendhilfegesetz)
§38 SGB
V (Sozialgesetzbuch Fünftes Buch / Gesetzliche Krankenversicherung)
§§
195/199 RVO (Reichsversicherungsordnung)
§37 SGB
V(Sozialgesetzbuch Fünftes Buch / Gesetzliche Krankenversicherung)
§70 BSHG
(Bundessozialhilfegesetz)
§37,38,39
SGB XI (Sozialgesetzbuch Elftes Buch / Soziale Pflegeversicherung)
Grundsätzliches!
Um mal etwas grundsätzliches zu sagen.....die Familienpflege,
bzw von den Krankenkassen Haushaltshilfe genannt, bezieht sich
immer auf die Versorgung des im Haushalt lebenden Kind bzw. Kindern
und nicht um den Patienten, dem Antragsteller.
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