Familienpflege
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Nein!!! - Gemeinsam gegen Kindesmissbrauch
 

Einleitung

Die ambulante Familienpflege ist eine große Entlastung für Familien mit Kind, bzw Kindern unter 14 Jahren. Leider ist diese soziale Form von Familienentlastung in schwierigen Situationen in Bezug zu anderen sozialen Angeboten wenig bekannt.
Zum einen durch fehlende Publikation dieser Möglichkeit und zum anderen durch mangelndes Wissen der Hausärzte dies zu verordnen.
Auf den folgenden Seiten möchte ich Euch aufzeigen was Familienpflege ist und welche Voraussetzungen vorliegen müssen.

Gesetzliche Grundlagen für Familienpflege
Folgende gesetzlichen Grundlagen liegen für eine Familienpflege (Haushaltshilfe) vor:


§20 SGB VIII (Sozialgesetzbuch Achtes Buch / Kinder - und Jugendhilfegesetz)

§38 SGB V (Sozialgesetzbuch Fünftes Buch / Gesetzliche Krankenversicherung)

§§ 195/199 RVO (Reichsversicherungsordnung)

§37 SGB V(Sozialgesetzbuch Fünftes Buch / Gesetzliche Krankenversicherung)

§70 BSHG (Bundessozialhilfegesetz)

§37,38,39 SGB XI (Sozialgesetzbuch Elftes Buch / Soziale Pflegeversicherung)

Grundsätzliches!
Um mal etwas grundsätzliches zu sagen.....die Familienpflege, bzw von den Krankenkassen Haushaltshilfe genannt, bezieht sich immer auf die Versorgung des im Haushalt lebenden Kind bzw. Kindern und nicht um den Patienten, dem Antragsteller.