Familienpflege
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- VORWORT
- WAS IST DAS?
- BEISPIELE
- LEISTUNG
- KRANKENKASSE
- KOSTENTRÄGER
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Nein!!! - Gemeinsam gegen Kindesmissbrauch
 
Die hier dargestellte Grafik verdeutlicht wie die
Antragswege für die ambulante Familienpflege verlaufen.
 
Verordnung des behandelnden Arztes (nur im Krankheitsfällen, bei Schwangerschaft und Geburt)
Antrag an die Krankenkasse
Bewilligung der Krankenkasse
     
     
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Ablehnung oder Teilbewilligung der Krankenkasse -
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Antrag an das zuständige Jugendamt
Bewilligung des Jugendamtes
Bewilligung der Krankenkasse

Voraussetzung für die Jugendhilfeleistung nach § 20 SGB VIII
ist immer
- daß mindestens ein Kind unter 14 Jahren im Haushalt lebt und der Elternteil, der die überwiegende Betreuung des Kindes übernommen hat, aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen ausfällt und andere Personen nicht in ausreichendem Umfang helfen können,

- daß vorhandene Möglichkeiten der Betreuung und Versorgung des Kindes in Tageseinrichtungen und Tagespflege nicht ausreichen,

- daß das Kind erkrankt und dadurch von dem Besuch der Tageseinrichtung ausgeschlossen ist.

Wichtig!
Wenn im Vorfeld die Krankenkassen einen Antrag auf Haushaltshilfe ablehnen sollten, benötigt das Jugendamt unbedingt einen schriftlichen Nachweis der Krankenkasse das sie die Kosten nicht übernehmen.

Anträge!

Sollte die Notsituation aus der Erkrankung eines Elternteils entstanden sein, welches den überwiegenden teil der Versorgung und Betreuung des Kindes bzw der Kinder hat und keine weitere im Haushalt lebende Person die Aufgabe übernehmen kann, dann kann man einen Antrag auf Haushaltshilfe bei seiner zuständigen Krankenkasse stellen.

Zur Antragstellung benötigt man ein ärztliches Attest / Verordnung, welches man dem Antrag beifügt.
Die Antragsformulare erhält man im allgemeinen recht schnell bei seine Krankenkasse.
Das ärztliche Attest sollte unbedingt zwei wichtige Punkte beinhalten:


1. Sollte unbedingt inhaltlich festgelegt sein, daß man bedingt durch die Erkrankung nicht in der Lage ist das Kind / die Kinder (im vollem Umfang) zu versorgen bzw die Verantwortung zu übernehmen. (Nicht das da steht, daß man den Haushalt nicht führen kann.....dies ist ein grober Fehler, da sich ja die Hilfe immer auf das Kind ausrichtet und nicht auf den Haushalt!)

2. Sollte die Anzahl der Stunden beschrieben werden die benötigt werden und vor allem wie oft in der Woche.
Also zum Beispiel: 8 Stunden pro Tag / 7X die Woche.