Die
hier dargestellte Grafik verdeutlicht wie die
Antragswege für die ambulante Familienpflege verlaufen. |
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| Verordnung
des behandelnden Arztes (nur
im Krankheitsfällen, bei Schwangerschaft
und Geburt) |
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| Antrag
an die Krankenkasse |
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| Bewilligung
der Krankenkasse |
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Ablehnung
oder Teilbewilligung der Krankenkasse |
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| Antrag
an das zuständige Jugendamt |
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| Bewilligung
des Jugendamtes |
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| Bewilligung
der Krankenkasse |
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Voraussetzung
für die Jugendhilfeleistung nach § 20 SGB VIII
ist immer
- daß mindestens ein Kind unter 14 Jahren im Haushalt lebt
und der Elternteil, der die überwiegende Betreuung des Kindes
übernommen hat, aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden
Gründen ausfällt und andere Personen nicht in
ausreichendem Umfang helfen können,
- daß
vorhandene Möglichkeiten der Betreuung und Versorgung des
Kindes in Tageseinrichtungen und Tagespflege nicht ausreichen,
- daß
das Kind erkrankt und dadurch von dem Besuch der Tageseinrichtung
ausgeschlossen ist.
Wichtig!
Wenn im
Vorfeld die Krankenkassen einen Antrag auf Haushaltshilfe ablehnen
sollten, benötigt das Jugendamt unbedingt einen schriftlichen
Nachweis der Krankenkasse das sie die Kosten nicht übernehmen.
Anträge!
Sollte die
Notsituation aus der Erkrankung eines Elternteils entstanden sein,
welches den überwiegenden teil der Versorgung und Betreuung
des Kindes bzw der Kinder hat und keine weitere im Haushalt lebende
Person die Aufgabe übernehmen kann, dann kann man einen Antrag
auf Haushaltshilfe bei seiner zuständigen Krankenkasse stellen.
Zur Antragstellung
benötigt man ein ärztliches Attest / Verordnung, welches
man dem Antrag beifügt.
Die Antragsformulare erhält man im allgemeinen recht schnell
bei seine Krankenkasse.
Das ärztliche Attest sollte unbedingt zwei wichtige Punkte
beinhalten:
1. Sollte unbedingt inhaltlich festgelegt sein, daß man
bedingt durch die Erkrankung nicht in der Lage ist das Kind /
die Kinder (im vollem Umfang) zu versorgen bzw die Verantwortung
zu übernehmen. (Nicht das da steht,
daß man den Haushalt nicht führen kann.....dies ist
ein grober Fehler, da sich ja die Hilfe immer auf das Kind ausrichtet
und nicht auf den Haushalt!)
2.
Sollte die Anzahl der Stunden beschrieben werden die benötigt
werden und vor allem wie oft in der Woche.
Also zum Beispiel: 8 Stunden pro Tag / 7X die Woche.
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