Familienpflege
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Nein!!! - Gemeinsam gegen Kindesmissbrauch
 

Was ist die Familienpflege eigentlich?

Die ambulante Familienpflege ist eine besondere Hilfeleistung für Familen mit Kindern bis zum 14. Lebensjahr. Im Vordergrund steht die Versorgung und Betreuung der im Haushalt lebenden Kinder , wenn es durch Krankheit oder einer anderen Notsituation die Person (Elternteil) die den überwiegenden Teil der Betreuung der Kinder/des Kindes nicht mehr übernehmen kann, zu gewährleisten

Seit dem 01.01.19991 ist das Achte Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Kinder-und Jugendhilfegesetz (KJHG) in Kraft.
Im §20 ist die Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen geregelt.

§20 SGB VIII

(1) Fällt der Elternteil, der die überwiegende Betreuung des Kindes übernommen hat, für die Wahrnehmung dieser Aufgabe aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen aus, so soll der andere Elternteil bei der Betreuung und Versorgung des im Haushalt lebenden Kindes unterstützt werden, wenn

1. er wegen berufsbedingter Abwesenheit nicht in der Lage ist, die Aufgabe wahrzunehmen,

2. die Hilfe erforderlich ist, um das Wohl des Kindes zu gewährleisten,

3. Angebote der Förderung des Kindes in Tageseinrichtungen oder in Tagespflege nicht ausreichen.

(2) Fällt ein alleinerziehender Elternteil oder fallen beide elternteile aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen aus, so soll unter der Voraussetzung des Absatzes 1 Nr.3 das Kind im elterlichen Haushalt versorgt und betreut werden, solange es für sein Wohl erforderlich ist.

 

Anmerkung zu "anderen zwingenden Gründen"
Jeder kann durch extreme Belastungen oder Schiksalsschlägen in Kriesensituationen geraten.In solchen Fällen ist die ausreichende Betreuung und Versorgung von Kindern leider nicht immer gesichert oder nur sehr eingeschränkt möglich, z.B. wegen:
extremer Arbeitsbelastungen, Prüfungen, Pflege von Angehörigen, Todesfällen, Scheidung, schwerer Erkrankungen, Klinik- oder Kuraufenthalten etc.

Die ambulante Familienpflege bietet umfangreiche und qualifizierte Hilfen für die Wechselfälle des familiären Lebens.
In Krankheitsfällen wird sie ggf. durch die Kranken- bzw. die Pflegeversicherung ermöglicht (hier als sogenannte Haushaltshilfe bezeichnet).

Zur Begriffserklärung

Die Interpretation des Begriffs "Familienpflege" ist sehr unterschiedlich und stiftet oft Verwirrung. Zur Begriffserklärung sollen kurz die verschiedenen Inhalte dargelegt werden:

a) Familienpflege beinhaltet für Fachkräfte der Jugendämter oftmal die Fremdunterbringung von Kindern in Pflegefamilien. Die ambulante Familienpflege hat dagegen das vorrangige Ziel, die Fremdunterbringung der Kinder zu vermeiden.

b) Familienpflege wird häufig mit der sozialpädagogischen Familienhilfe nach §31 KJHG verwechselt.Diese Hilfen wird in Problem - und Konfliktsituationen gewährt mit dem Ziel, die Eigenkräfte der Familie zu stärken, die Erziehungsfähigkeit der Eltern und das Zusammenleben der Familie zu fördern. Die Hilfe erstreckt sich meistens über eineinhalb bis zweieinhalb Jahren mit 10 - 19 Stunden-Einsätzen pro Woche. Das zuständige Amt als öffentlicher Träger engagiert die Kräfte.
Die ambulante Familienpflege soll dagegen die akute Notsituation überbrücken helfen. Die Einsätze dauern wenige tage bis zu mehreren Monaten, die Dauer des Einsatzes ist abhängig von der Notsituation. Die Fachkräfte werden von freien Trägern (Sozialstationen / ambulanten Pflegediensten) gestellt

c) Familienpflege bedeutet nach dem Verständnis der Medien überwiegend die pflegerische Betreuung und Versorgung von Kranken und Senioren, die im Rahmen der Familie, das heißt durch pflegende Angehörige, Hilfe erhalten.
Ambulante Familienpflege wird dagegen von fremden Personen ausgeführt, die als Fachkräfte Familien in Notsituationen Unterstützung geben.