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Was ist die
Familienpflege eigentlich?
Die ambulante
Familienpflege ist eine besondere Hilfeleistung für Familen
mit Kindern bis zum 14. Lebensjahr. Im Vordergrund steht die Versorgung
und Betreuung der im Haushalt lebenden Kinder , wenn es durch
Krankheit oder einer anderen Notsituation die Person (Elternteil)
die den überwiegenden Teil der Betreuung der Kinder/des Kindes
nicht mehr übernehmen kann, zu gewährleisten
Seit dem 01.01.19991
ist das Achte Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Kinder-und Jugendhilfegesetz
(KJHG) in Kraft.
Im §20 ist die Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen
geregelt.
§20 SGB
VIII
(1) Fällt
der Elternteil, der die überwiegende Betreuung des Kindes
übernommen hat, für die Wahrnehmung dieser Aufgabe aus
gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen
aus, so soll der andere Elternteil bei der Betreuung und Versorgung
des im Haushalt lebenden Kindes unterstützt werden,
wenn
1. er wegen
berufsbedingter Abwesenheit nicht in der Lage ist, die Aufgabe
wahrzunehmen,
2. die Hilfe
erforderlich ist, um das Wohl des Kindes zu gewährleisten,
3. Angebote
der Förderung des Kindes in Tageseinrichtungen oder in Tagespflege
nicht ausreichen.
(2) Fällt
ein alleinerziehender Elternteil oder fallen beide elternteile
aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen aus,
so soll unter der Voraussetzung des Absatzes 1 Nr.3 das Kind im
elterlichen Haushalt versorgt und betreut werden, solange es für
sein Wohl erforderlich ist.
Anmerkung
zu "anderen zwingenden Gründen"
Jeder kann durch extreme Belastungen oder Schiksalsschlägen
in Kriesensituationen geraten.In solchen Fällen ist die ausreichende
Betreuung und Versorgung von Kindern leider nicht immer gesichert
oder nur sehr eingeschränkt möglich, z.B. wegen:
extremer Arbeitsbelastungen, Prüfungen, Pflege von Angehörigen,
Todesfällen, Scheidung, schwerer Erkrankungen, Klinik- oder
Kuraufenthalten etc.
Die ambulante
Familienpflege bietet umfangreiche und qualifizierte Hilfen für
die Wechselfälle des familiären Lebens.
In Krankheitsfällen wird sie ggf. durch die Kranken-
bzw. die Pflegeversicherung ermöglicht (hier als sogenannte
Haushaltshilfe bezeichnet).
Zur Begriffserklärung
Die Interpretation
des Begriffs "Familienpflege" ist sehr unterschiedlich
und stiftet oft Verwirrung. Zur Begriffserklärung sollen
kurz die verschiedenen Inhalte dargelegt werden:
a) Familienpflege
beinhaltet für Fachkräfte der Jugendämter oftmal
die Fremdunterbringung von Kindern in Pflegefamilien. Die ambulante
Familienpflege hat dagegen das vorrangige Ziel, die Fremdunterbringung
der Kinder zu vermeiden.
b) Familienpflege
wird häufig mit der sozialpädagogischen Familienhilfe
nach §31 KJHG verwechselt.Diese Hilfen wird in Problem -
und Konfliktsituationen gewährt mit dem Ziel, die Eigenkräfte
der Familie zu stärken, die Erziehungsfähigkeit der
Eltern und das Zusammenleben der Familie zu fördern. Die
Hilfe erstreckt sich meistens über eineinhalb bis zweieinhalb
Jahren mit 10 - 19 Stunden-Einsätzen pro Woche. Das zuständige
Amt als öffentlicher Träger engagiert die Kräfte.
Die ambulante Familienpflege soll dagegen die akute Notsituation
überbrücken helfen. Die Einsätze dauern wenige
tage bis zu mehreren Monaten, die Dauer des Einsatzes ist abhängig
von der Notsituation. Die Fachkräfte werden von freien Trägern
(Sozialstationen / ambulanten Pflegediensten) gestellt
c) Familienpflege
bedeutet nach dem Verständnis der Medien überwiegend
die pflegerische Betreuung und Versorgung von Kranken und Senioren,
die im Rahmen der Familie, das heißt durch pflegende Angehörige,
Hilfe erhalten.
Ambulante Familienpflege wird dagegen von fremden Personen ausgeführt,
die als Fachkräfte Familien in Notsituationen Unterstützung
geben.
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